Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ITNT New Media GmbH

Inhaltsübersicht

A. Geltungsbereich

B. Spezifische Bestimmungen nach Vertragsart

  1. Beratervertrag Marketing/Social Media/Wahlkampf/KI/GetGenius
  2. Bereitstellungs- und Servicevertrag (Website, KI, GetGenius, Domain)
  3. Servicevertrag Social-Media Accounts und GetGenius (Managed Service)
  4. Servicevertrag Facebook Werbeschaltung
  5. Sonstige Agenturleistungen

C. Gemeinsame Bestimmungen aller Vertragsarten

  1. Ausschluss von Rechtsberatung
  2. Gewährleistung, Haftung und Haftungsdeckelung
  3. Spezifischer Haftungsausschluss für KI-Regulierung (AI Act) und Datenschutz
  4. Haftungsfreistellung (Inhalte, Impressum, Datenschutz)
  5. Background-IP und Eigentum an Arbeitsmitteln
  6. Abnahme und automatische Abnahmefiktion
  7. Vergütungspflicht bei fehlender Mitwirkung (Fristsetzung)
  8. Zahlungsmodalitäten (SEPA)
  9. Preisanpassung
  10. Laufzeit und Kündigung
  11. Zahlungsverzug und Verfallsklausel
  12. Ausschluss fristloser Kündigung nach § 627 BGB
  13. Nebenabreden, Schriftform, geltendes Recht und Gerichtsstand
  14. Empfehlung

A. Geltungsbereich

Für alle Verträge zwischen der

ITNT New Media GmbH,
Borkener Str. 64,
46284 Dorsten,

im Folgenden jeweils „Firma“ genannt, und deren jeweiligem Vertragspartner, im Folgenden jeweils „Kunde“ genannt, gelten die nachfolgend ausgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die AGB der Firma gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende und/oder entgegenstehende Bedingungen werden von der Firma nicht anerkannt und somit kein Vertragsbestandteil, es sei denn, die Firma stimmt der Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich schriftlich zu.

Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, geht die Firma daher davon aus, dass mit der Firma abgeschlossene Geschäfte für die jeweilige geschäftliche Tätigkeit des Kunden und nicht für den Privatgebrauch erfolgen.


B. Spezifische Bestimmungen nach Vertragsart

1. Beratervertrag Marketing/Social Media/Wahlkampf/KI/GetGenius

Grundsätzlich erbringt die Firma alle vereinbarten Beratungsleistungen durch ihre frei nach eigenem Ermessen auszuwählenden Mitarbeiter oder Subunternehmer. Die Leistungserbringung durch einen bestimmten Berater ist gegenüber dem Kunden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich unter namentlicher Nennung des Beraters vereinbart ist.

Es gelten die rechtlichen Regelungen zu Dienstverträgen. Das heißt, dass seitens der Firma grundsätzlich nur Bemühungen geschuldet sind. Ein bestimmtes Arbeitsergebnis im Sinne eines Werkvertrags wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

2. Bereitstellungs- und Servicevertrag (Bereitstellung Website, Service, KI, GetGenius und Domain)

a) Nutzungsrecht nur für Vertragslaufzeit

Soweit die Firma für den Kunden oder in dessen Auftrag für Dritte im Rahmen dieses Vertrages eine Internetrepräsentanz gestaltet, überträgt die Firma dem Kunden ein Nutzungsrecht nur an den fertig erstellten Seiten für die Dauer des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Servicevertrages. Die Rechteübertragung steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung jeweils fälliger Vergütungen.

Soweit die Firma für den Kunden oder in dessen Auftrag für Dritte im Rahmen dieses Vertrages KI-Modelle trainiert und/oder insbesondere Digital-Medien über GetGenius erstellt, überträgt die Firma dem Kunden ein Nutzungsrecht nur an den fertig erstellten Inhalten für die Dauer des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Servicevertrages. Die Rechteübertragung steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung jeweils fälliger Vergütungen.

Die Firma ist nach Beendigung der Vereinbarung insbesondere nicht verpflichtet, dem Kunden Texte, Bilder, Videos, Grafiken, Illustrationen, Vorlagen/Designs, Panoramen, Spiele, KI-Modelle, Metadaten des KI-Trainings, Prompts, jedwede Daten aus der Datenbank, Programm-Code oder Sonstiges herauszugeben oder dem Kunden in sonstiger Weise zur Verfügung zu stellen.

Eine Einräumung jeglicher Nutzungsrechte nach Vertragsende ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Die Firma weist den Kunden für diesen Fall ausdrücklich darauf hin, dass lediglich von der Firma erstellte Inhalte oder Programmteile ausgeliefert werden können. Plug-ins, zugekaufte Programminhalte sowie externe Lizenzen und Daten sind hiervon nicht betroffen, insbesondere wenn es sich um Inhalte aus dem Lizenzsystem von GetGenius handelt.

Webseite: Die Firma ist der Auffassung, dass zur Übernahme nach Vertragsende ausgelieferte Daten keiner lauffähigen Website entsprechen. Dem Kunden ist dies bewusst.

Vorstehende Regelungen gelten entsprechend, soweit die Firma für den Kunden oder in dessen Auftrag für Dritte im Rahmen dieses Vertrages eine Internetrepräsentanz gestaltet bzw. modifiziert und zur Verfügung stellt.

Die Firma behält sich vor, geeignete Vertragsstrafe-Versprechen des Kunden zum Schutz ihrer erbrachten Leistungen vor unberechtigter Weiternutzung zu verlangen.

b) Verantwortlichkeit für Inhalte und zeitweise Sperrung oder Löschung

Der Kunde stellt die Firma im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung unabhängig von einem Verschulden des Kunden frei von jedweder Haftung im Hinblick auf die im Kundenauftrag registrierten oder auf die Firma übertragenen Domains. Dies gilt auch im Hinblick auf Inhalte, welche im Rahmen der Domain bzw. dort hinterlegter Inhalte durch den Kunden oder seine Nutzer veröffentlicht werden.

Die Firma behält sich vor, im Falle einer rechtlichen Inanspruchnahme der Firma durch Dritte bestimmte beanstandete Inhalte je nach entsprechender rechtlicher Verpflichtung zumindest zeitweise für den öffentlichen Zugang zu sperren oder gänzlich zu löschen. Sofern es zur Abwendung von Schäden für die Firma notwendig erscheint, kann diese Sperrung oder Löschung auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden erfolgen.

Sonstige vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu Haftung und Haftungsfreistellung der Firma bleiben davon unberührt.

3. Servicevertrag Social-Media Accounts und GetGenius (Managed Service)

a) Status von GetGenius

GetGenius ist ausdrücklich kein Software-as-a-Service (SaaS) Produkt zur eigenständigen Nutzung durch den Kunden. Es ist ein internes Werkzeug der Firma. Der Kunde hat kein Recht auf Zugriff (Login) auf das System, die Prompts oder Datenbanken, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

b) Veränderlichkeit technischer und rechtlicher Grundlagen der genutzten Plattformen

Die Firma weist darauf hin, dass die technischen und rechtlichen Grundlagen der genutzten Social-Media-Plattformen veränderlich sind und außerhalb ihres Einflusses liegen. Sämtliche Regelungen dieses Vertrages basieren auf den Systemen, den Datenbanken und Funktionen, die die jeweiligen Betreiber (z.B. META Inc., X.com, Bytedance, GetGenius, usw.) zur Verfügung stellen und auf die die Firma keinen Einfluss hat. Die Firma weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Rahmenbedingungen jederzeit verändern können, und behält sich im Sinne des Kunden Anpassungen vor.

Die Firma erbringt die vereinbarten Leistungen nach der Vereinbarung mit dem Kunden auf Basis der von den jeweiligen Betreibern zur Verfügung gestellten Funktionsumfänge. Auf die Art und Weise, den Umfang und die Laufzeit der von den jeweiligen Betreibern angebotenen Funktionen hat die Firma keinerlei Einfluss.

Sofern zwischen den Parteien dieser Vereinbarung Leistungen der Firma vereinbart wurden, die durch eine Abänderung oder einen Wegfall der Funktionalität der jeweiligen Betreiber undurchführbar oder sinnlos werden, hat die Firma das Recht, sich durch eine Erklärung an den Kunden von dieser Vereinbarung zu lösen. Die Firma wird den Kunden für diesen Fall unverzüglich vom Wegfall der Möglichkeit zur Leistungserbringung oder über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten. Die Erstattung ist beschränkt auf Gegenleistungen für die zu dem Zeitpunkt noch nicht erbrachten bzw. nicht mehr erbringbaren (Teil-)Leistungen der Firma.

c) Nutzungsrecht nur für Vertragslaufzeit

Soweit die Firma für den Kunden im Rahmen dieses Vertrages Social-Media-Präsenzen (z.B. Facebook Fanpage, Instagram Account) gestaltet bzw. bearbeitet, gelten die oben unter B. Ziffer 2.a) ausgeführten Regelungen entsprechend.

d) Administration

Der Kunde sowie dessen Mitarbeiter verpflichten sich, der Firma für die Dauer der Zusammenarbeit sämtliche aktuellen oder auch zukünftig entstehenden und notwendigen Administratorenrechte bzgl. der Social-Media Accounts einzuräumen.

Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass sämtliche Administratoren der Social-Media Accounts dieselben Rechte eingeräumt bekommen.

Technische Neuerungen oder Änderungen seitens der jeweiligen Betreiber berühren nicht die Wirksamkeit dieser Vereinbarung.

4. Servicevertrag Facebook Werbeschaltung

Für diesen Servicevertrag gelten die oben unter B. Ziffer 3 genannten Regelungen zum Servicevertrag Social-Media Accounts entsprechend, insbesondere die Ziffern 3.b) und 3.d).

Sämtliche Gestaltungen und Inhalte für die Werbeschaltungen werden vom Kunden in jeweils für die Schaltung geeigneter digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Jegliche Erstellung von Gestaltungen oder Inhalten oder für die Schaltung notwendig werdende digitale Aufbereitung ist nicht Teil dieses Servicevertrages, sondern gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

5. Sonstige Agenturleistungen

Sonstige Agenturleistungen der Firma wie z.B. die Erstellung von Werbematerial oder Werbevideos werden nach jeweils gültiger Preisliste oder individuellem Angebot abgerechnet.

Sofern nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart, werden Nutzungsrechte nicht-exklusiv zur einmaligen Nutzung für den jeweilig angefragten Verwendungszweck im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt und sind nicht auf Dritte übertragbar. Jegliche kundenseitige Bearbeitung und weitere Nutzung der Agenturleistungen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch die Firma und ist gesondert zu vergüten.


C. Gemeinsame Bestimmungen aller Vertragsarten

1. Ausschluss von Rechtsberatung

Die Firma erbringt ausschließlich kreative, strategische und technische Dienstleistungen. Die Firma führt keine Rechtsberatung durch und ist hierzu auch nicht berechtigt. Jegliche Hinweise der Firma zu rechtlichen Themen (z.B. Impressum, DSGVO, AI Act, Wettbewerbsrecht) sind als unverbindliche Erfahrungswerte und rein technische Empfehlungen zu verstehen. Die finale rechtliche Prüfung aller Ergebnisse und Inhalte obliegt ausschließlich dem Kunden oder dessen Rechtsbeistand. Eine Haftung der Firma für rechtliche Fehlberatung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

2. Gewährleistung, Haftung und Haftungsdeckelung

Soweit nicht anders vereinbart, gelten für die Frage etwaiger Mängel der von der Firma erbrachten Leistungen die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

In der fachlichen und gestalterischen Umsetzung der vereinbarten Leistung ist die Firma grundsätzlich frei und nur an ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibungen gebunden. Einwände aufgrund persönlichen Nichtgefallens stellen keine Mängel dar.

Zur Prüfung der Orthografie ist die Firma in keinem Fall verpflichtet. Diese Prüfung obliegt allein dem Kunden. Der Kunde stellt die Firma diesbezüglich von jedweder Haftung, auch gegenüber Dritten, frei.

Bei ihren Hosting-Dienstleistungen setzt sich die Firma dafür ein, die Verfügbarkeit zur Zufriedenheit des Kunden zu ermöglichen, ohne dass jedoch eine feste Verfügbarkeit im Sinne eines Service-Level-Agreements zugesichert wird. Jedenfalls wird eine Verfügbarkeit von 90 % pro Jahr zwischen den Parteien als noch vertragsgemäß angesehen.

Haftungsdeckelung: Die Haftung der Firma ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, pro Schadensfall bei Vereinbarung einmaliger Pauschalvergütungen auf die Höhe dieser Vergütung begrenzt. Bei Verträgen mit laufender monatlicher Vergütung ist die Haftung auf die Höhe der monatlichen Pauschale eines Quartals (3 Monatsraten) begrenzt.

Die Firma haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ferner haftet die Firma für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet die Firma jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und indirekte Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Die Firma haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Ferner haftet sie nicht, wenn Kunden auf die Prüfpflicht verzichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit die Haftung der Firma ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

3. Spezifischer Haftungsausschluss für KI-Regulierung (AI Act) und Datenschutz

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen des EU AI Acts (KI-Verordnung) sowie der DSGVO im Zusammenhang mit der Verwendung der von der Firma gelieferten Ergebnisse. Die Firma haftet nicht für Bußgelder oder Schadensersatzforderungen aus fehlerhafter Klassifizierung, fehlender Kennzeichnung oder unzulässiger Nutzung von KI-Inhalten durch den Kunden. Die Einhaltung der Transparenzpflichten liegt ausschließlich im Pflichtenkreis des Kunden.

4. Haftungsfreistellung der Firma für Inhalte, welche vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden / Impressum / Datenschutzbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass sämtliche vom Kunden veröffentlichten oder zur Verfügung gestellten Daten, Bilder und sonstigen Inhalte sowie die vom Kunden verlinkten Webseiten in den jeweiligen Zielländern nicht rechts- oder sittenwidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere nicht Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Nutzungs-, Markenrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte. Insbesondere hat der Kunde strafrechtliche Vorschriften, die Bestimmungen des Rechts der Ordnungswidrigkeiten, die Vorschriften zum Jugend- und Verbraucherschutz sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten.

Die Firma ist für die rechtliche Überprüfung von vom Kunden zur Verfügung gestellten oder vom Kunden veröffentlichten Inhalten, Begriffen, Medien und sonstigen Materialien gleich welcher Art nicht verantwortlich. Für vereinbarte eigene Leistungen achtet die Firma darauf, keine ihr bei der Erbringung dieser Leistungen bekannt werdenden Rechte bzw. Rechte Dritter zu verletzen.

Zu rechtlichen Prüfungen ist die Firma in keinem Fall verpflichtet. Diese Prüfung obliegt allein dem Kunden. Der Kunde stellt die Firma diesbezüglich von jedweder Haftung, auch gegenüber Dritten, frei.

Nach Auffassung der Firma sind auf der Internetseite bzw. den Internetseiten des Kunden und grundsätzlich auch anderen digitalen Präsenzen Angaben in Form eines Impressums bzw. Datenschutzbestimmungen zu machen. Diese Angaben sind vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Firma kann diese Inhalte dem Kunden nicht zur Verfügung stellen, da es sich hierbei um einen Bereich handelt, welcher der konkreten Rechtsdienstleistung unterfällt. Die Firma ist vor Veröffentlichung der Internetseite bzw. Internetseiten zu einem entsprechenden Hinweis nicht verpflichtet.

5. Background-IP und Eigentum an Arbeitsmitteln

Sämtliche bei Vertragsschluss bereits bestehenden oder unabhängig vom jeweiligen Vertrag entwickelten Tools, Templates, Workflows, Prompt-Bibliotheken, Software-Komponenten, KI-Modelle sowie das technische Know-how der Firma („Background-IP“) verbleiben ebenso wie die von der Firma erstellten Medien im alleinigen Eigentum der Firma.

Der Kunde erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die Laufzeit des Vertrages und den vertraglich vereinbarten Zweck. Mit Beendigung des Vertrages erlischt dieses Nutzungsrecht automatisch. Eine über das Vertragsende hinausgehende Einräumung von Rechten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.

Speziellere Regelungen in Abschnitt B (insbesondere B. Ziffer 2.a und B. Ziffer 5) bleiben unberührt.

6. Abnahme und automatische Abnahmefiktion

Der Kunde prüft Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Bereitstellung. Leistungen gelten als vollständig und mangelfrei abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung schriftlich detaillierte Mängel rügt. Die Firma weist den Kunden bei Bereitstellung auf diese Frist und die Bedeutung seines Verhaltens hin.

7. Vergütungspflicht bei fehlender Mitwirkung des Kunden

Sieht sich die Firma nicht in der Lage, bestimmte vereinbarte Leistungen zu erbringen, weil es an einer dafür notwendigen Mitwirkung des Kunden trotz entsprechender Aufforderung fehlt, so wird die vereinbarte Gegenleistung dennoch fällig.

Die Firma setzt dem Kunden hierfür eine Frist von 7 Kalendertagen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist gilt die Mitwirkung als verweigert, und die Firma ist berechtigt, die volle Vergütung sofort in Rechnung zu stellen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Ersparte Aufwendungen der Firma werden angerechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Firma bleiben unberührt.

8. Zahlungsmodalitäten

Sämtliche Rechnungen der Firma werden mit Rechnungserteilung fällig. Monatlich zu zahlende Vergütungen werden jeweils zum 1. des Monats fällig.

Um den reibungslosen Ablauf der Zahlungen zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, die Firma zu ermächtigen, alle fälligen oder fällig werdenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Firma von dem Geschäftskonto des Kunden per SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen.

Hierzu unterzeichnet der Kunde einen separaten SEPA-Firmenlastschrift-Auftrag (SEPA-Firmenlastschrift-Mandat) in zweifacher Ausfertigung. Der Kunde beauftragt und bevollmächtigt die Firma, eine vom Kunden ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Ausfertigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats der Bank/Sparkasse/Genossenschaftsbank oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister des Kunden zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mandatierung im Rahmen des SEPA-Firmenlastschriftverfahrens zuzusenden. Die Kosten der Übersendung trägt die Firma.

Die Firma behält sich vor, Leistungen zurückzubehalten, insbesondere vertragsgegenständliche Internetpräsenzen und/oder Leistungen im Zusammenhang mit dem GetGenius-System bei fehlender SEPA-Firmenlastschriftermächtigung (Mandatierung) abzuschalten und/oder nicht zu aktivieren, bis eine unterzeichnete SEPA-Firmenlastschriftermächtigung seitens des Kunden vorliegt.

Der Kunde versichert, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind, und verpflichtet sich, für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Die Kosten für eine Nichteinlösung oder ungerechtfertigte Rückgabe und den Verzugsschaden trägt der Kunde.

Sofern abweichend Zahlung auf Rechnung gilt, wird eine Buchhaltungspauschale von 75,- € je Buchung erhoben.

Reise- und Übernachtungskosten: Die Kilometerpauschale beträgt 1,55 €/km. Übernachtungen werden separat berechnet, maximal 250,- € pro Nacht und Person.

9. Preisanpassung

Die Firma ist berechtigt, die Vergütung pro Kunde erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten gemäß der Kostenentwicklung bei der Firma zu erhöhen. Die Firma kann darüber hinausgehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben.

Sobald sich die Vergütung um mehr als 7 % erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.

Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen.

Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an die bei der Firma für die Vertragskommunikation hinterlegte Adresse.

10. Laufzeit und Kündigung

Sofern im jeweiligen Vertrag nicht abweichend vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich per eingeschriebenem Brief gekündigt wird.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Zur Wahrung der Frist und aus Nachweisgründen soll die Kündigung per eingeschriebenem Brief erfolgen.

11. Zahlungsverzug durch den Kunden / Verfallsklausel

Für den Fall, dass der Kunde bei monatlich anteilig zu zahlenden Vergütungen schuldhaft mit mehr als zwei monatlichen Zahlungen in Verzug gerät, werden diese zuzüglich sämtlicher für die Vertragslaufzeit weiterhin anfallenden monatlichen Gebühren sofort zur Zahlung fällig. Die Firma hat für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges des Kunden das Recht, sämtliche Leistungen und Maßnahmen auszusetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Kürzung der Zahlungen für den Fall des Zahlungsverzuges, auch wenn er die Leistungen der Firma für die Zukunft nicht mehr in Anspruch nimmt.

12. Ausschluss fristloser Kündigung nach § 627 BGB

Die Regelungen gemäß § 627 BGB zur fristlosen Kündigung bei Vertrauensstellung sind zwischen den Vertragsparteien abbedungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.

13. Nebenabreden, Schriftform, geltendes Recht und Gerichtsstand

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Für alle Vereinbarungen zwischen der Firma und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen Firma und Kunde ist Dorsten.

14. Empfehlung

Die Firma vergütet Empfehlungen durch Kunden nach billigem Ermessen, in der Regel mit 5 % bis 10 % auf die Lizenzgebühr abzüglich Drittanbieterkosten bzw. Sonderkonditionen.


Stand: Juli 2026